Haftungsausschluss:
Software-Pitzer macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, dass diese in allen Anwendungen oder auf allen Geräten fehlerfrei arbeiten. Gegenstand des Vertrages ist daher nur, dass die Software im Sinne grundsätzlich verwendbar ist. Weiters werden keine Folgeschäden aufgrund unvorhergesehener Fehler am System geltend gemacht.
Urheberrecht, Nutzungsrechte und Verbot der Dekompilierung
1. Rechte an der Software
Die Software „Reservierungsplaner“ einschließlich der von Reinhold Pitzer entwickelten Zusatzmodule, Updates, Programmerweiterungen und Dokumentationen ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte und ausschließlichen Verwertungsrechte daran verbleiben bei Reinhold Pitzer. Rechte an eingebundenen Komponenten Dritter verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
2. Ausschließliche Einräumung einer Nutzungslizenz
Der Nutzer erhält ausschließlich eine nicht ausschließliche, im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vereinbarte Dauer geltende Berechtigung zur Nutzung der Software. Weder die Bereitstellung einer Demoversion noch der Abschluss eines Abonnements oder die Zahlung von Lizenz- oder Abonnementgebühren bewirken eine Übertragung der Urheberrechte oder ausschließlichen Verwertungsrechte an der Software. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes besteht nicht. Die Demoversion darf ausschließlich im bereitgestellten Funktionsumfang und innerhalb des vorgesehenen Testzeitraums zu Test- und Evaluierungszwecken verwendet werden. Im Abonnementmodell besteht die Nutzungsberechtigung für die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
3. Verbot der Dekompilierung und unbefugten Bearbeitung
Es ist ausdrücklich und strengstens untersagt, die Software oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Reinhold Pitzer zu dekompilieren, zu disassemblieren, in Quellcode zurückzuübersetzen oder durch sonstiges Reverse Engineering den zugrunde liegenden Programmcode zu rekonstruieren, soweit die betreffende Handlung nicht durch zwingendes Recht gestattet ist. Ebenso untersagt sind die unbefugte Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung des Programmcodes sowie die unbefugte Entfernung oder Veränderung von Urheberrechtsvermerken und Lizenzkennzeichnungen. Dritte dürfen mit diesen untersagten Handlungen ebenfalls nicht beauftragt werden.
4. Gesetzlich zwingende Ausnahmen
Die unabdingbaren Befugnisse zur bestimmungsgemäßen Benutzung, zur Herstellung notwendiger Sicherungskopien sowie zum Beobachten, Untersuchen und Testen gemäß § 40d UrhG bleiben unberührt. Gleiches gilt für eine Dekompilierung unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 40e UrhG. Dabei gewonnene Informationen dürfen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang verwendet und weitergegeben werden.
5. Rechtsverletzungen
Bei rechtswidrigen Eingriffen in die Rechte an der Software behält sich Reinhold Pitzer die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung gemäß § 81 UrhG und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadenersatz gemäß § 87 UrhG, vor.
Vertragsdauer:
Der Vertrag gewährt dem Lizenznehmer ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, solange Sie die monatliche Gebühr (je nach Vereinbarung) beglichen wird.
Rückgaberecht:
Sie können nach den ersten vollendeten 6. Monaten, Ihren Softwarevertrag monatlich wieder kündigen.
Sonstiges:
Alle Programmabläufe, Programmoberflächen und Programmausdrucke in unseren Programmen wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet bzw. zusammengestellt und unter Einschaltung wirksamer Kontrollmaßnahmen reproduziert. Trotzdem sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Software-Pitzer sieht sich deshalb gezwungen, darauf hinzuweisen, das weder eine Garantie noch die juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen, übernommen werden kann. Für die Mitteilung eventueller Fehler ist Software-Pitzer jederzeit dankbar.
Kündigungsrecht:
Sie können nach den ersten vollendeten 6. Monaten, Ihre Software monatlich kündigen. Auch Software-Pitzer darf mit 3 monatiger Kündigungsfrist den Vertrag mit dem Kunden auflösen.
Lizenz (Vollversionen):
– Es ist strengstens Verboten das Programm anderen Personen weiterzugeben, dies wird zur sofortigen zivil- und strafrechtlichen Anzeige gebracht.
– Die Software Reservierungsplaner darf Ihnen ausschließlich von Software-Pitzer zum Verkauf angeboten werden. Alles andere fällt unter Raubkopie und wird ebenfalls wieder zur sofortigen zivil- und strafrechtlichen Anzeige gebracht. Fazit: Der Kauf kann nur über die Internetseite www.software-pitzer.com erfolgen!
– Preisänderungen sind uns jederzeit vorbehalten.
– Es werden nach Bestellungen keine Datenträger zugesandt. Es erfolgt ein E-Mailversand mit den entsprechenden Downloadlinks.
– Programm-Versionen sind nicht rückwärts kompatibel.
– Unsere Reservierungsplaner Software ist nicht übertragbar auf andere Personen bzw. Firmen. D. h.: Sie dürfen das Programm nicht weiterverkaufen oder die Vollversion eine andere Person/Firma weitergeben. Sie dürfen auch nicht den Reservierungsplaner von einem eventuellen Vorbesitzer übernehmen! Der Reservierungsplaner ist immer nur auf eine Person/Firma registriert und nicht übertragbar.
– Für etwaige erlittene Datenverluste im Reservierungsplaner können wir natürlich keine Verantwortung übernehmen.
– Wechsel von Demo- bzw. Sharewareversion zur Vollversion: Wir sind nicht verpflichtet, dass nach dem Erwerb der Vollversion auch die von Ihnen eingegebenen Daten in der Demo- bzw. Sharewareversion in die Vollversion mit übernommen werden können. Die Demo- bzw. Sharewareversion dient rein zum Testen.
– Wir bieten keinen Support an, die kein Abo Model abonniert haben.